Die Vorschrift des § 142 StGB, also des „unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle“, ist ein Sonderfall innerhalb unseres gesamten Strafrechtssystems. Er bedarf deshalb besonders intensiver dogmatischer Beachtung. Es ist kein Delikt wie jedes andere; denn es bedingt einen unge-heueren Eingriff in das höchste Rechtsgut einer demokratischen Rechtsordnung, nämlich sich selbst niemals belasten oder anzeigen zu müssen. Es wird sogar als „die am meisten verun-glückte Bestimmung“ bezeichnet. Sie greift daher erstaunlich weit in den Freiheitsraum des Bürgers ein.


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    Titel :

    Juristisches Vorwort


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Leichtkollisionen ; Kapitel : 1 ; 1-6


    Erscheinungsdatum :

    07.07.2012


    Format / Umfang :

    6 pages





    Medientyp :

    Aufsatz/Kapitel (Buch)


    Format :

    Elektronische Ressource


    Sprache :

    Deutsch




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