Zusammenfassung Hier erfahren sie etwas über die Funktion von Notrufgeräten und über Befreiungsmaßnahmen aus Aufzugsanlagen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung muss in einer Aufzugsanlage ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert werden, sodass auf Notrufe reagiert werden kann. Um dies umsetzen zu können, werden in Aufzugsanlagen Notrufgeräte eingesetzt. Diese sind gemäß der EN 81-28 bei einer Neuanlage und gemäß der BetrSichV in Anlagen im Bestand bis spätestens 31.12.2020 vorgeschrieben, sofern sie vor dem 01. Juni 2015 errichtet wurden.
Notruf
3. Aufl. 2018
01.01.2018
6 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
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