Assistenzsysteme sollen zweifellos einen Beitrag für die Sicherheit des Autofahrens liefern. Zugleich dienen sie aber auch für eine komfortable Nutzung des Fahrzeugs. Speziell der Bedienkomfort ist durch leichte Verständlichkeit, Selbsterklärbarkeit, Fehlerrobustheit u.ä. charakterisiert. Durch ihn wird ein nicht unwesentlicher Beitrag zur sicheren und zweckdienlichen Interaktion zwischen Fahrer und Fahrzeug geleistet, also auch ein Beitrag für die zuverlässige Funktion des Systems und damit für die Sicherheit. Von herausragender Bedeutung insbesondere im Hinblick auf das subjektive und das öffentliche Vertrauen in neue Assistenzsysteme ist deshalb das subjektive Erleben von Assistenzsystemen. Werden sie eher als ein Komfortgewinn, wie es der Hersteller primär aus produkthaftungstechnischen Gründen gerne möchte, oder als eine Entlastung im Hinblick auf das eigene notwendige sichernde Verhalten erlebt? Besteht dann gerade in der zuletzt genannten Tendenz eine neue Gefahr? Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang die juristische Problematik bleiben. Für Vorgänge, auf die der Fahrer tatsächlich oder vermeintlich keinen Einfluss hat, die also für ihn quasi selbsttätig ablaufen, kann er nicht oder nur eingeschränkt zur Verantwortung gezogen werden. Die Haftung für den nicht kompensierten Schaden wird dann dem Hersteller des betreffenden Systems zugeschrieben. Durch an den Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen orientierte Bedienung von neuenartigen Assistenzsystemen kann somit unerwünschten juristischen Folgen weitgehend vorgebeugt werden.
Doubtlessly assistance systems should contribute to the safety of car driving. They support simultaneously a comfortable use of the car. Especially the operation comfort is characterized by clarity, self explaining, robustness against errors, and so on. Operation comfort doesn't give an inessential contribution to a reliable and appropriate interaction between driver and vehicle that means also a contribution to a reliable function of the total system and thereby to safety. Therefore the subjective experience of assistance systems is of excellent importance with view on the subjective and public confidence in new assistance systems. Are they seen rather as a win of comfort, as it is preferred by the producer by reasons of production related liability, or as an easing of the driver's behavior providing safety? Is there a new kind of danger in the last called tendency? In this connection juristic problems may not remain unmentioned. The driver may not or not completely be called to account for procedures on which he has no influence or thinks to have no influence. In this case the account for the not compensated damage is contributed to the producer of the system. Therefore, by considering human characteristics and abilities of the driver during the development of assistance systems unwanted juristic consequences should be prevented.
Fahrerassistenz - Primär ein Beitrag zum Komfort oder für die Sicherheit?
Driver assistance - Firstly a contribution to primary safety or rather to comfort?
2003
20 Seiten, 5 Bilder, 11 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Fahrerassistenz: primaer ein Beitrag zum Komfort oder fuer die Sicherheit?
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