Seit dem 1. Januar 2005 wird in Deutschland für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 t auf allen Bundesautobahnen eine LKW-Maut erhoben. Ziele der LKW-Maut sind verursachergerechte Wegekostenanlastung, Anreize zur Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger, Anreize zur effizienteren Ausnutzung der Transportkapazitäten und verstärkter Umweltschutz durch Differenzierung der Mauthöhe nach Schadstoffklassen. Die Ermittlung der Mauthöhe über die Wegekostenrechnung musste sich dabei in den derzeit gültigen europäischen Rechtsrahmen einfügen, d.h. die Mautgebühren dürfen sich ausschließlich an den tatsächlich anfallenden Infrastrukturkosten orientieren. Externe Kosten, die nicht dem Verursacher direkt angelastet werden können wie z.B. Umwelt- und Unfallkosten können keine Berücksichtigung erfahren. Im Jahr 2003 legte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Neufassung der Eurovignettenrichtlinie für den schweren Straßengüterverkehr vor, wobei sich die Bundesregierung für eine stärkere Berücksichtigung externer Kosten in die Berechnungsgrundlage der Maut einsetzt, um diese als Baustein einer nachhaltigen Mobilität weiter zu entwickeln. Ende des Jahres soll der überarbeitete Entwurf dieser Richtlinie nun endgültig im Europäischen Parlament verabschiedet werden.
Lkw-Maut als wichtiger Baustein einer nachhaltigen Mobilität. Die deutsche Lkw-Maut vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die EU-Wegekostenrichtlinie
Umwelt, Berlin ; 11 ; 640-642
2005
3 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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