Im Typgenehmigungsverfahren erfolgen einzelne Teilprüfungen von Komponenten und Funktionen, die zu der gesamten Typzulassung zusammengefasst werden. Im Beitrag, der sich auf die Typgenehmigungsprüfungen für die Abgasschadstoffe und den Verbrauch nach europäischen Vorschriften beschränkt, wird zunächst die Prüfung von Pkw mit konventionellem Antrieb kurz anhand folgender Punkte erläutert: 1. Testzyklen, 2. Abgasrollenprüfstand, 3. Emissionszertifizierung, 4. Verbrauchszertifizierung. Für Pkw mit elektrischen Antriebskomponenten wurden die Vorschriften für den rein verbrennungsmotorischen Antrieb ergänzt. Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge wurden neue Prüfungen definiert und vorgeschrieben. Bei der Prüfung von Pkw mit elektrischen Antriebskomponenten werden Fahrzeuge ohne externe elektrische Aufladung und solche mit externer elektrischer Aufladung unterschieden. Dargestellt werden die Emissionszertifizierung, die Verbrauchszertifizierung und die Methoden zur Ermittlung der elektrischen Reichweite sowie der Gesamtreichweite. Bei rein elektrisch betriebenen Batteriefahrzeugen entfällt die Abgasemissionsmessung, bei der CO2-Zertifizierung wird nur die Emission während des Betriebs berücksichtigt. Grundlage für die Prüfungen ist in Europa der NEFZ.
Typgenehmigung von Pkw mit elektrifizierten Antrieben
Motortechnische Zeitschrift ; 74 , 9 ; 692-698
2013
7 Seiten, 8 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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