Eines der wichtigsten Ziele des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bestand darin, eine Schadensersatzregelung zu schaffen, die die bisherigen komplizierten Regelungen des BGB und die durch die Rechtspraxis entwickelten Rechtsgrundsätze überschaubarer und wesentlich verständlicher macht. In vorangegangenen Ausführungen über das Leistungsstörungsrecht (Bestell-Nr. I0235012) wurde behandelt, unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch aus einem Vertragsverhältnis entstehen kann. Neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen gibt es aber auch andere Schadensersatzansprüche, vornehmlich aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB). Im ersten Teil des Beitrages (Bestell-Nr.: I0337155) zur Schadensersatzpflicht wurde der Begriff des Schadens eingehend erläutert. Im vorliegenden zweiten Teil wird inbesondere geschildert, wie ein Schaden verursacht wird, wem er zuzurechnen ist, wie dessen Höhe ermittelt und wie er unter den Beteiligten ausgeglichen wird.
Das Bürgerliche Gesetzbuch - Schuldrecht Allgemeiner Teil
Die Schadensersatzpflicht - Teil 2
Deine Bahn ; 31 , 4 ; 251-255
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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