Grundsätzlich steht einem Schuldner ein Gläubiger gegenüber, die im Allgemeinen nur aus jeweils einer Person bestehen. Allerdings können sowohl auf Seiten des Schuldners wie des Gläubigers weitere Personen als sogenannte Dritte hinzutreten. Der Beitrag behandelt die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Thema Vertrag zu Gunsten Dritter, Gläubigerwechsel, Schuldübernahme sowie Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern an Hand von Beispielen.


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    Title :

    Das Bürgerliche Gesetzbuch - Schuldrecht - Allgemeiner Teil


    Subtitle :

    Beteiligung Dritter am Schuldverhältni


    Contributors:

    Published in:

    Deine Bahn ; 31 , 7 ; 442-448


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German







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