(Fortsetzung von Signal+Draht 12 (2002), I0236477) Die Eisenbahn ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit breitem Tätigkeitsspektrum. Auf nahezu allen Arbeitsfeldern tritt sie - auf vertraglicher Grundlage oder ohne solche - in Berührung zu anderen Teilnehmern am Rechtsverkehr. Überall können Störungen und Schäden eintreten, sind also Schadensrisiken zuzuordnen und für die Regulierung geeignete Instrumentarien zu entwickeln. dabei kann die Eisenbahn Schuldner wie Gläubiger von Regulierungsansprüchen sein. Das gleiche gilt für ihre Mitarbeiter, soweit sie am Störungsvorgang beteiligt sind oder waren, und es gilt für das so genannte Außenverhältnis zu Dritten wie für das Innenverhältnis zwischen der Eisenbahn und ihren Mitarbeitern. Der Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Grundlagen der straf- und zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Sicherheits- und Betreiberverantwortung eines Eisenbahnunternehmens. In diesem Rahmen werden Fragen der Verantwortung der Organe und Mitarbeiter bei der Organisation und beim Betrieb der Eisenbahn dargestellt, wie beispielsweise Sorgfaltspflichten bei der Delegation von Aufgaben sowie bei der Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern.
Sicherheits- und Betreiberverantwortung - Teil 2
Signal+Draht ; 95 , 5 ; 32-36, 38-41
2003-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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