(Forts. aus Heft 12/2002, S. 37-42)Der Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Grundlagen der straf- und zivilrechtlichen Haftung im Rahmen der Sicherheits- und Betreiberverantwortung eines Eisenbahnunternehmens. In diesem Rahmen werden Fragen der Verantwortung der Organe und Mitarbeiter bei der Organisation und beim Betrieb der Eisenbahn dargestellt, so beispielsweise Sorgfaltspflichten bei der Delegation von Aufgaben sowie bei der Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern. Bei rechtswidrigen und schuldhaften Verstößen gegen die Grundsätze der Betriebssicherheit kommt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit desjenigen in Betracht, der gehandelt oder ein Handeln unterlassen hat. Bei der Verursachung von Personenschäden sind dabei vor allem die Vorschriften der §§ 212 ff StGB (Tötungsdelikte) wie auch die §§ 223 ff StGB (Körperverletzungsdelikte) einschlägig. Daneben ist aber auch an die gemeingefährlichen Straftaten wie §§ 315, 315a StGB zu denken. Für den Bahnbau außerdem zu benennen sind die Vorschriften der § 305 StGB (rechtswidrige Zerstörung von Bauwerken und Eisenbahnen) sowie § 319 StGB (Baugefährdung). Die Vorschrift des § 14 StGB greift dann ein, wenn der eigentliche Normadressat seine Aufgaben und Pflichten nicht selbst wahrnimmt oder wahrnehmen kann und deshalb andere stellvertretend für ihn handeln. Dies ist auch in der DB AG der Fall. Neben den in § 14 StGB genannten Fällen kommt eine Strafbarkeit von Organen juristischer Personen auch wegen Organisationsmängel in Betracht. Die gesetzlichen Strafnormen erfassen, sofern in ihnen die fahrlässige Tatbestandsverwirklichung nicht ausdrücklich mit Strafe bedroht ist, nur die vorsätzliche Verwirklichung des Tatbestands (§15 StGB). Gleiches gilt nach § 10 OWiG für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Die Verschuldungshaftung des (Bahnbetries-) Unternehmens nach den Grundsätzen der unerlaubten Handlung besteht auch aus einer möglichen rechtswidrigen und schuldhaften Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Absatz 2 BGB.
The article looks at the basic principles of civil and criminal liability with respect to the responsibility of a railway company for safety and as operator. It discusses issues relating to the responsibility of governing bodies and employees as regards the organisation and operation of the railway, such as the duty of care in the delegation of tasks and in the selection and supervision of employees. The article is an abridged version of a paper and conference documentation for the 2nd International SIGNAL+DRAHT Congress on 'Availability - Diagnosis - Maintenance' in Fulda on 17-18 October 2002. The first part focusing on safety in railway operations appeared in issue 12/2002.
Sicherheits- und Betreiberverantwortung - Teil 2
Security responsibility in railway operation - Part 2
Signal und Draht ; 95 , 5 ; 32-41
2003
9 Seiten, 6 Quellen
Article (Journal)
German
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