Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 20.03.1995 - 6 P 46/93: Wenn der Bundesinnenminister Höchstgrenzenregelungen für die Erstattung von Schulungskosten trifft, so handelt es sich dabei um eine interne Verwaltungsvorschrift, die weder die Gerichte, noch die Personalvertretungen bindet und deshalb die Erstattung von Schulungskosten der Höhe nach nicht begrenzen kann. Maßgeblich sind allein die Bestimmungen des BPersVG.
Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung
Personalvertretung ; 39 , 3 ; 126-130
1996-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder
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