Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 20.03.1995 - 6 P 46/93: Wenn der Bundesinnenminister Höchstgrenzenregelungen für die Erstattung von Schulungskosten trifft, so handelt es sich dabei um eine interne Verwaltungsvorschrift, die weder die Gerichte, noch die Personalvertretungen bindet und deshalb die Erstattung von Schulungskosten der Höhe nach nicht begrenzen kann. Maßgeblich sind allein die Bestimmungen des BPersVG.


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    Title :

    Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung


    Contributors:

    Published in:

    Personalvertretung ; 39 , 3 ; 126-130


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German