Wenn der Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG einer ordentlichen Kündigung widerspricht, hat der Arbeitnehmer nach § 102 Abs. 5 BetrVG bei einer Klage einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zur Rechtswirksamkeit der Kündigung. Dies kann insbesondere angesichts des schnell drohenden Arbeitslosengeldes II den Wegfall der wirtschaftlichen Existenzgrundlage erheblich verzögern. Der Widerspruch muss allerdings präzise und betriebsbezogen erfolgen, damit dem Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung nicht versagt wird.
Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung
Eine "erste Hilfe", die der Betriebsrat mit in der Hand hat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 413-416
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug
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