LAG München, Urteil vom 10.12.1994 - 5 Sa 969/93: Der Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung gemäß § 102 BetrVerfG ist ordnungsgemäß begründet, wenn einer der im Gesetz genannten Widerspruchsgründe geltend gemacht wird. Eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs setzt einen Verfügungsgrund entsprechend den allgemeinen Grundsätzen voraus.


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    Title :

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrat



    Published in:

    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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