LAG München, Urteil vom 10.12.1994 - 5 Sa 969/93: Der Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung gemäß § 102 BetrVerfG ist ordnungsgemäß begründet, wenn einer der im Gesetz genannten Widerspruchsgründe geltend gemacht wird. Eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs setzt einen Verfügungsgrund entsprechend den allgemeinen Grundsätzen voraus.
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrat
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 21 ; 997-1000
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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