Das neue Cotif 1999 wird vermutlich zum Mai 2006 in Kraft treten, wenn nach 25 Staaten noch weitere zwei Staaten der 42 beteiligten Staaten bis dahin die Ratifizierungsurkunde bei der OTIF hinterlegen. Die bisherigen rechtlichen Unterschiede zwischen privaten und bahneigenen Güterwagen werden aufgehoben und die Privatgüterwagen-Ordnung RIP verschwindet aus dem Cotif. An Stelle des bisherigen Einstellungsvertrages tritt ein Verwendungsvertrag, für den ein multilaterales Vertragswerk mit einheitlichen Mindeststandards, der Allgemeine Verwendungsvertrag (AVV) erarbeitet wird. Der Beitrag erläutert die Veränderungen und analysiert die sich daraus ergebende Haftung des Wagenhalters.


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    Titel :

    Instandhalten statt haften


    Untertitel :

    Neues Eisenbahnrecht Cotif 1999 bringt Wagenhaltern ein eher geringes Verschuldensrisiko


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Weichen instandhalten

    Woikowsky-Biedau, Achim | TIBKAT | 1990


    Auch Administratoren haften

    Niedermeier, Robert / Dionysopoulo, Georgio | IuD Bahn | 2004



    Erstellen und Instandhalten von Bahnanlagen

    Heinisch, Roland | SLUB | 1993