Tarifverträge werden gewöhnlich zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen, doch sind auch Verträge zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgebern, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind, möglich. Werden in einem solchen Vertrag keine eigenständigen Regelungen getroffen, sondern wird lediglich auf den Verbandstarifvertrag verwiesen, so liegt ein sog. Anerkennungstarifvertrag vor, der verschiedene Rechtsfragen aufwirft. Dazu gehören z. B. seine Erstreikbarkeit, die Folgen einer Änderung des in Bezug genommen Tarifvertrags, die Einbeziehung gewerkschaftlich nicht organisierter Arbeitnehmer und die Kündigungsmöglichkeit.
Tücken des Anerkennungstarifvertrag
Der Betrieb ; 60 , 9 ; 518-522
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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