Die Vermittlung leistungsentsprechender und leidensgerechter Arbeitsplätze für Beschäftigte mit eingeschränkter Einsatzbreite gehört zu den wichtigsten betriebsärztlichen Aufgaben. Maßnahmen der Wiederherstellung und Wiedereingliederung im Sinne von Umsetzungen aus gesundheitlichen Gründen und stufenweiser Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach § 74 SGB V werden erläutert. Vielen leistungsgeminderten und/oder behinderten Mitarbeitern kann der Betriebsarzt durch gezieltes Einsetzen seiner Kenntnisse und Autorität die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Versicherungsträgern, betrieblichen Vorgesetzten und Personalabteilung bei entsprechender Einbindung des Betroffenen.
Rehabilitation als Aufgabe des Betriebsarzte
Zentralblatt Arbeitsmedizin ; 43 , 10 ; 339-346
1993-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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