Vom Gesetzgeber wird erwartet, daß Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur zusammenarbeiten. Ihr gemeinsames Aufgabenfeld - Analyse von Sicherheits- und Gsundheitsrisiken, Beurteilung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen, Erste Hilfe ... - wird sich künftig weiter ausdehnen. Die Aufgaben des Betriebsarztes werden sich dahin ändern, indem er als Berater der Arbeitsorganisation stärker wirksam werden wird. Diese Artikelserie will die künftigen Aufgaben erläutern.
Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte müssen zusammenarbeiten
Sicherheitsingenieur ; 26 , 2 ; 30-32
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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