Abschnitte 5 - 7 der DS 132 01 (DR,DB) und entsprechende Bestimmungen der DS 145 (Bahnarztordnung) werden durch GUV 0.5 ersetzt: Bestellung von -, die Anforderungen an - und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Gliederung der GUV 0.5 u.a.: § 2 Bestellung, § 3 Fachkunde von Betriebsärzten, § 4 Fachkunde von Fachkräften für Arbeitssicherheit, § 5 Mitteilungspflicht, § 6 Fortbildung. Die GUV 0.5 gilt für alle Mitgliedsunternehmen der EUK, u.a. alle Führungskräfte, Betriebs-/Personalräte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstehen in Stabsfunktion direkt dem Betriebsleiter und sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. Tabellen: Ermittlung der Gesamtzeit der Betriebsärzte/Fachkräfte.
GUV 0.5: "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
In der Vorgenehmigung beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
EUK Dialog ; 4 ; 4-5
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (GUV-V A2)
IuD Bahn | 2006
|Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte müssen zusammenarbeiten
IuD Bahn | 1995
|Fachkräfte für Arbeitssicherheit
IuD Bahn | 1998
|