Bei Betriebsänderungen Interessenausgleich Druckmittel bei Verhandlungen. Änderungen erst nach Abschluß Ausgleich oder gescheiterten Verhandlungen. Sozialplan und Interessenausgleich zusammen abschließen. Vorstellung Lösungsansatz. Beides als Paket verhandeln. Aufnahme Klausel für gerichtliches Durchsetzen. Besitzstand definieren und garantieren. Punktekatalog für Sozialauswahl nicht vereinbaren, keine pauschalierende Verfahren. Innerhalb Paket weitere Vereinbarungen wie personelle Maßnahmen, Altersversorgung, Stellenausschreibung.


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    Title :

    Einklagbare Ansprüche aus Interessenausgleich und Sozialplan!



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 4 ; 229-255


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    27 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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