Um die Eignung eines Stellenbewerbers festzustellen, hat der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch ein Fragerecht (begrenzt durch Artikel 1 Grundgesetz). Der Bewerber ist zu einer eingeschränkten Offenbarung verpflichtet. Einzelheiten werden im Beitrag näher erläutert (Fragen des Arbeitgebers an den Bewerber).


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    Title :

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen


    Contributors:

    Published in:

    Personal ; 47 , 9 ; 470-471


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German