Das sowohl im Betriebsverfassungsrecht wie auch im gesamten Arbeitsrecht geltende Gültigkeitsprinzip i. S. des Vorrangs von Individualabreden im Arbeitsvertrag kann dann ins Wanken geraten, wenn Individualvereinbarung und Betriebsvereinbarung in Konkurrenz treten, weil die Regelungsmacht der Betriebspartner bei der Betriebsvereinbarung ebenfalls privatrechtlich legitimiert ist. Günstigere Individualabreden sind unzulässig, wenn sie zu Beeinträchtigungen der "Rechte anderer" führen, oder wenn gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, die der "verfassungsmäßigen Ordnung" entsprechen und ihr Vorrang erforderlich und nicht unverhältnismäßig ist.
Das Günstigkeitsprinzip in der Betriebsverfassung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 7 ; 337-346
1996-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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