Die wettbewerbsbeschränkende Funktion der Tarifverträge greift nicht mehr, weil der Arbeitsmarkt globale Dimensionen erreicht hat. Eine Gestaltung von Arbeitsverträgen entsprechend einer Günstigkeitsbewertung dergestalt, daß den Arbeitnehmern die Option eingeräumt wird, zwischen dem Arbeitsverhältnis zu Tarifbedingungen und der Beschäftigungszusage unter Verzicht auf einzelne Tarifpositionen zu wählen, steht mit den Grundsätzen des Tarif- und Koalitionsrechts nicht im Widerspruch. Dabei muß die Option eingeschlossen sein, daß der Arbeitnehmer von der Sondervereinbarung abrücken und die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses zu Tarifbedingungen verlangen kann.
Beschäftigungssicherung unter dem Günstigkeitsprinzip
Betriebliche Arbeitsplatzgarantien gegen Verzicht auf tarifliche Positionen
Betrieb ; 49 , 29 ; 1-15
1996-01-01
15 pages
Article (Journal)
German
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