Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 31.10.1995 - 1 ABR 5/95: Bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in einen Betrieb, in dem eine Vergütungsordnung gilt, muß der Arbeitgeber diesen eingruppieren und dabei den Betriebsrat beteiligen, wobei es nicht darauf ankommt, daß die zu bewertende Tätigkeit Anforderungen stellt, die die Qualifikationsmerkmale der obersten Vergütungsgruppe übersteigen.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von übertariflichen Angestellten
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 16 ; 890-892
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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