Nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz liegt die primäre Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb bei den Führungskräften, nicht den Sicherheitsbeauftragten. In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen Arbeitsschutzausschüsse eingerichtet werden.


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    Title :

    Neues Arbeitsschutzrecht in Deutschland



    Published in:

    Personalwirtschaft ; 24 , 2 ; 38-39


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German