Betriebsinterne Veröffentlichung der Kosten der Betriebsratsarbeit löst bei Arbeitsgerichten Unbehagen aus. Sie neigen dazu, in Maßnahme des Arbeitsgebers den Versuch zu sehen, Tätigkeit des Betriebsrats in Mißkredit zu bringen und den Betriebsrat einzuschüchtern. Gerichte wenden sich gegen die Art und Weise der Veröffentlichung. Richter vernachlässigen verfassungsrechtlichen Aspekt des Veröffentlichungsrechts mit zwangsläufiger Folge einer unzulänglichen rechtlichen Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Befugnis des Arbeitgebers zur Veröffentlichung der Betriebsratskosten ist durch das Grundrecht des GG abgesichert. Ausführungen zur Form der Äußerungen, Schranken für Betriebsparteien, Maßstäbe für Bericht des Arbeitgebers und Regelung Paragraph 78 Satz 1 BetrVG.


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    Title :

    Die öffentliche Bekanntgabe der Betriebsratskosten


    Contributors:

    Published in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 53 , 5 ; 149-152


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German