Betriebsinterne Veröffentlichung der Kosten der Betriebsratsarbeit löst bei Arbeitsgerichten Unbehagen aus. Sie neigen dazu, in Maßnahme des Arbeitsgebers den Versuch zu sehen, Tätigkeit des Betriebsrats in Mißkredit zu bringen und den Betriebsrat einzuschüchtern. Gerichte wenden sich gegen die Art und Weise der Veröffentlichung. Richter vernachlässigen verfassungsrechtlichen Aspekt des Veröffentlichungsrechts mit zwangsläufiger Folge einer unzulänglichen rechtlichen Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhalts. Befugnis des Arbeitgebers zur Veröffentlichung der Betriebsratskosten ist durch das Grundrecht des GG abgesichert. Ausführungen zur Form der Äußerungen, Schranken für Betriebsparteien, Maßstäbe für Bericht des Arbeitgebers und Regelung Paragraph 78 Satz 1 BetrVG.
Die öffentliche Bekanntgabe der Betriebsratskosten
Arbeit und Arbeitsrecht ; 53 , 5 ; 149-152
01.01.1998
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Betriebsratskosten - Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers?
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