Auf jeder Planungsebene und in jedem Genehmigungsverfahren zum Neu- und Ausbau von Schienenwegen sind umwelt- und landschaftsplanerische Fachbeiträge und Gutachten erforderlich. Für die Planung von Schienenwegen und Straßen ist der Bundesverkehrswegeplan die erste Planungsebene. Die zweite Ebene richtet sich nach dem Raumordnungsgesetz. Weitere Vorgaben für schienengebundene Anlagen gibt das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) vor, bevor die letzte Planung die Bauausführung kommt. Für jedes Vorhaben ist ein maßgeschneidertes und zielorientiertes Raumordnungs- und Zulassungsverfahren mit den entsprechenden Umweltplanungen und der damit verbundenen Integration und Beteiligung von kompetenten Fachkräften erforderlich.


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    Titel :

    Umwelt- und Landschaftsplanung für Schienenwege


    Untertitel :

    Aufgaben und Beiträge für alle Planungsebenen



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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