Die Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Ein eingetretener Gehörschaden ist nicht zu heilen. Jedoch kann jeder durch sein Verhalten dafür sorgen, dass es nicht soweit kommt, z. B. durch Vermeiden von Lärm, - ist dies nicht möglich, durch das konsequente Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen. Im Beitrag wird u. a. erläutert wie es zur Lärmschwerhörigkeit kommt, an welchen Arbeitsplätzen eine Gefährdung besteht und wie sich jeder selbst vor Lärm schützen kann. Um einen beginnenden Gehörschaden zu erkennen, müssen alle Beschäftigten, die einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) oder mehr ausgesetzt sind, regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden. Dies erfolgt durch einen ermächtigten Arzt, meistens durch den Betriebsarzt, nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm".


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    Titel :

    Lärm am Arbeitsplatz: Gehörschaden vermeiden



    Erschienen in:

    Das Warnkreuz ; 1 ; 7-10


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2001


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch