Lärmbelästigung am Arbeitsplatz, eine der häufigsten Gefährdungen, führt nicht nur zu Lärmschwerhörigkeit, sondern hat auch psychische und organische Störungen zur Folge. Deshalb ist Lärmprävention am Arbeitsplatz ein Muss für den betrieblichen Arbeitsschutz. Seit 9. März 2007 wurde die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations ArbSchV) in Kraft gesetzt, die den Unternehmer in die Pflicht nimmt. Er muss prüfen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind und, wenn ja, eine Gefährdungsbeurteilung sowie Lärmmessungen durchführen, um dann die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmbelastung festzulegen. Es wird am Beispiel der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH im Werk Dessau erläutert, welche Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden und wie ein Lärmminderungsprogramm erarbeitet und aufgestellt werden kann.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Lärm am Arbeitsplatz - muss das sein?



    Erschienen in:

    BahnPraxis W ; 2 ; 3-5


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Gehörgefährdender Lärm am Arbeitsplatz

    Hohmann, Beat / Lips, Walter / Waldmann, Heinz | TIBKAT | 2007


    Lärm am Arbeitsplatz: Gehörschaden vermeiden

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 2001


    Lärm- und Schwingungsminderung am Arbeitsplatz

    Gärtner, Hilmar | IuD Bahn | 2000


    Editorial - Lärm am Arbeitsplatz: 2003-10-EG

    Paulsen, R. | Online Contents | 2006