In den USA können soziale Absicherungen variabel mit Urlaub und Vergütung in sogenannten "Cafeteria-Systemen" miteinander verknüpft werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Altersvorsorge, der Absicherung im Falle der Individualität und im Gesundheitsbereich. Solche Systeme weisen zwei Strukturmerkmale auf: Die Beschäftigten können zum einen aus einem "Angebot" von betrieblichen übertariflichen Leistungen bzw. Sozialleistungen solche auswählen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation besonders attraktiv für sie sind. Zum anderen ist die Auswahl aber begrenzt durch den Rahmen eines vorher individuell festgelegten und bekannten Budgets. In Deutschland haben sich Cafeteria-Systeme bisher noch nicht breit durchgesetzt, da es gut ausgebildete soziale Sicherungssysteme durch Sozialgesetze und Tarifverträge gibt. Im Beitrag werden die Vorteile solcher Systeme - in Bezug auf Deutschland - aus Arbeitgeber- und Beschäftigtensicht beschrieben. Es werden die Bestandteile eines Cafeteria-Systems erläutert und die Einführung eines solchen Systems unter Beteiligung des Betriebsrats beleuchtet. Außerdem wird auf die Rechte der Beschäftigten und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Einführung, Durchführung und Änderung eines Cafeteria-Systems eingegangen.
Einführung und Anwendung von Cafeteria-Systemen
Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Hinweise zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 6 ; 338-342, 343-349
01.01.2001
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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