§ 2 Abs. 1 EntfG (Entgeltfortzahlungsgesetz) gewährt als Ausnahme des allgemeinen Grundsatzes "Ohne Arbeit keinen Lohn" einen Anspruch auf Feiertagsvergütung, um Verdiensteinbußen auszugleichen, die ansonsten wegen des durch den Feiertag bedingten Arbeitsausfalls dem Arbeitnehmer entstehen würden. Der Anspruch hat einen feiertagsbedingten Arbeitsausfall (als alleinige Ursache) zur Voraussetzung. Sonderregelungen bestehen beim Zusammentreffen von Feiertag und Krankheitsfall (§ 4 Abs. 2 EntfG) bzw. von Feiertag und Kurzarbeit (§ 2 Abs. 2 EntfG). Die Höhe der Feiertagsvergütung bemisst sich nach dem Entgeltausfallprinzip. Ein Anspruchsausschluss tritt nach § 2 Abs. 3 EntfG im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit vor und nach Feiertagen ein.


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    Titel :

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 19 ; 829-832, 834-835


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2001


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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