Für die Umsetzung der Bestimmungen des Datenschutzes ist in erster Linie der Arbeitgeber zuständig. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die eigentlichen Garanten für die Gewährleistung und Kontrolle des Arbeitnehmer-Datenschutzes der betriebliche Datenschutzbeauftragte (bDSB) und der Betriebsrat sind. Um diese beiden Akteure im betrieblichen Datenschutz, deren Funktion und Aufgaben und auch um eine mögliche Zusammenarbeit geht es im Beitrag.


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    Titel :

    Betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat


    Untertitel :

    Die zwei Akteure des Arbeitnehmer-Datenschutze



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 9 ; 512-524


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2001


    Format / Umfang :

    13 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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