Gefahrgutunfälle können zu schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen führen. Derartige Schäden abzuwehren und ggf. zu beseitigen ist Aufgabe des Bodenschutzrechts, insbesondere des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Dieses Gesetz benennt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmetatbeständen und bevorrechtigt in erheblichem Umfang fachfremdes Recht. Auch das Gefahrgutrecht gehört zu diesen Ausnahmeregelungen. Daher stellt sich die Frage, in welchem Umfang der fachfremde Vorrang gilt und ob er auch Schadensfolgen umfasst, die aus einem Gefahrgutunfall für die Umwelt entstehen können.
Gefahrgut-Unfälle und die Folgen
Zur Anwendung des Bundes-Bodenschutzgesetze
Bodenschutz ; 6 , 4 ; 116-119
01.01.2001
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Sicherheitsphilosophien Straße/Schiene - Unfälle verhindern, Folgen minimieren
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