Bislang galten bei der Deutschen Bahn sehr großzügige Regelungen im Bereich des Fahrkartenstornos. Doch die Bearbeitung von nachträglichen Kundenwünschen verursacht Kosten, die entweder auf den Preis aller Fahrkarten umgelegt oder durch eine angemessene Stornogebühr gedeckt werden müssen. Seit 01.01.2002 gelten neue Stornoregelungen, die der Autor im Detail vorgestellt. Wichtigstes Kennzeichen ist der Grundsatz, dass Rücknahme und Umtausch von Fahrkarten nur vor dem ersten Geltungstag möglich sind. Danach bleibt die Möglichkeit zu einer Erstattung. Das z.T. erhobene Entgelt für Stornobearbeitungen ist auf 15 EUR vereinheitlicht. Bestimmte Angebote bleiben von diesen Regelungen ausgeschlossen.
Kostendeckung im Bereich von Fahrkartenstorno
Modifizierung der Erstattungsregeln
Deine Bahn ; 30 , 1 ; 20-25
01.01.2002
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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