Die Bildung und Nutzung von Transfergesellschaften, von denen es mittlerweile ca. 1 000 in Deutschland gibt, ist bei dem stetigen Stellenabbau in der Wirtschaft eine vielfach genutzte Alternative zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Massenentlassungen mit Abfindungen. Aufgabe einer Transfergesellschaft ist es, die betroffenenen Mitarbeiter, die ein neues Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft beginnen, zu qualifizieren und möglichst schnell wieder in Arbeit zu vermitteln, wobei in der Regel Vermittlungsquoten von 80 % erreicht werden. Der Beitrag beschreibt die Struktur eines Transfer-Sozialplanes, was bei der Auswahl einer Transfergesellschaft zu beachten ist und wie die Umsetzung der Maßnahmen z.B. über einen Treuhänder überwacht werden kann.
Transfersozialplan - Durchführung sichern!
Arbeitsrecht im Betrieb ; 23 , 12 ; 739-742
01.01.2002
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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