Die aus dem angelsächsischen Raum übernommenen sog. Change-of-Control-Klauseln räumen einem Vertragspartner bestimmte Rechte wie insbesondere die Kündigung ein, wenn sich bei dem anderen Partner die Kontroll- oder Mehrheitsverhältnisse ändern. Dies kann z. B. durch einen Gesellschafterwechsel geschehen. Obwohl derartige Klauseln den Mehrheitsgesellschafter wirtschaftlich beeinträchtigen, liegt kein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter vor. Trotzdem kann die Vereinbarung von Change-of-Control-Klauseln sowohl in Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch in Individualverträgen unwirksam sein, wobei es jeweils auf die Interessenlage im Einzelfall ankommt.
Änderung der Kontrollverhältnisse bei dem Vertragspartner: Zulässigkeit von Change of Control-Klauseln im deutschen Recht
Auswirkungen eines Gesellschafter- oder Geschäftsführerwechsels insbesondere auf Anstellungs-, Finanzierungs- und Vertriebsverträge
Der Betrieb ; 57 , 47 ; 2515-2520
01.01.2004
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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