Nach wie vor ist § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Schulung von Betriebsratsmitgliedern rechtlich umstritten. Die Rechtslage ist komplex und bewegt sich zwischen individualrechtlichen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüchen, die unmittelbar gerichtlich oder aber über die Einigungsstelle durchgesetzt werden müssen. Der Beitrag beschreibt die rechtliche Lage, wenn der Arbeitgeber eine Schulungsteilnahme verweigert.


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    Titel :

    Arbeitgeber verweigert Schulungsteilnahme


    Untertitel :

    Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 2 ; 88-91


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2005


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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