Seit 01.01.2005 sind die Regelungsinhalte der bisherigen UVV "Erste Hilfe" (GUV-V A5) Bestandteil der Grundlagenvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1). Dort werden in den §§ 24 bis 28 die allgemeinen Pflichten des Unternehmers, die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel, die Anforderungen hinsichtlich Ersthelfer/Betriebssanitäter sowie die Unterstützungspflichten der Beschäftigten geregelt. Die EUK bietet als Unfallversicherungsträger weitere Arbeitsmittel wie z.B. eine "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" (GUV-I 510-1) und ein Verbandbuch (GUV-I 511-1) an.
GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention" geregelt
"Erste Hilfe" jetzt in der neuen UVV
EUKDialog ; 2 ; 19-21
01.01.2005
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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