Bestehende Kritik an den gültigen Regelwerken "Schall 03 und Akustik 04" zur Erfassung und Bewertung von Schienenlärm führt bei Planfeststellungsverfahren zu Rechtsunsicherheit. Dies veranlasste die DB dazu, die Fortschreibung der Regelwerke, d. h. die Überarbeitung auf der Basis neuer Messergebnisse, zu initiieren. Der Beitrag weist kritisch auf Parameter hin, die für den Schienenverkehrslärm auf Eisenbahnbrücken von großem Einfluss sind, aber in der alten Schall 03 nicht berücksichtigt wurden: So wurde in der alten Schall 03 für alle Brückentypen und Fahrzeugarten einheitlich ein so genannter "Brückenzuschlag" D(BR) von 3 dB festgeschrieben, obwohl der Brückenzuschlag individuell an jede Brücke angepasst werden müsste. Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm macht konkrete Vorschläge, wie die Höhe des Brückenzuschlags, den realen Verhältnissen an einer bestimmten Eisenbahnbrücke Rechnung tragend, festgelegt werden sollte.
Schienenlärm und Eisenbahnbrücken
Anmerkungen zur Überarbeitung der "Schall 03"
Lärm-Report ; 2 ; 8-9
01.01.2005
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Eisenbahnbrücke , Lärmschutz , Verkehrslärm , Regelwerk , Akustik , Schienenverkehr , Schall , Messung
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