Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 enthält die Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und dient der Umsetzung des so genannten Ersten EU-Eisenbahnpaketes. Betroffen sind grundsätzlich alle Eisenbahnen - bundeseigene wie nichtbundeseigene, öffentliche wie nichtöffentliche (die Differenzierung öffentliche und nichtöffentliche ist eine bundesdeutsche Besonderheit, die in den übrigen Mitgliedstaaten der EU nicht gemacht wird). Neu gefasst wurde u. a. § 3 AEG ("Öffentlicher Eisenbahnverkehr"), der Aussagen enthält, wann eine Eisenbahn dem öffentlichen oder dem nichtöffentlichen Verkehr dient. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit 30. April 2005 geltende Rechtslage.


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    Titel :

    Öffentliche Eisenbahnen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 34 , 7 ; 14-17


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch