Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 enthält die Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und dient der Umsetzung des so genannten Ersten EU-Eisenbahnpaketes. Betroffen sind grundsätzlich alle Eisenbahnen - bundeseigene wie nichtbundeseigene, öffentliche wie nichtöffentliche (die Differenzierung öffentliche und nichtöffentliche ist eine bundesdeutsche Besonderheit, die in den übrigen Mitgliedstaaten der EU nicht gemacht wird). Neu gefasst wurde u. a. § 3 AEG ("Öffentlicher Eisenbahnverkehr"), der Aussagen enthält, wann eine Eisenbahn dem öffentlichen oder dem nichtöffentlichen Verkehr dient. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit 30. April 2005 geltende Rechtslage.
Öffentliche Eisenbahnen
Deine Bahn ; 34 , 7 ; 14-17
01.01.2006
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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