Die Schwerbehindertenvertretung soll im Betrieb die besonderen Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten vertreten; auf Grund der nur eingeschränkten Beteiligungsrechte kommt es dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat an. Nach § 94 Abs. 5 SGB IX finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen alle vier Jahre statt, so die nächste regelmäßige Wahl im Zeitraum 01.10. bis 30.11.2006 ansteht. Aus diesem Anlass erläutert der Beitrag das Wahlverfahren und seinen chronologischen Ablauf im Einzelnen.
Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen 2006
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 8 ; 498-504
01.01.2006
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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