Soll dem Geschäftsführer einer GmbH gekündigt werden, so müssen dafür keine besonderen Gründe vorliegen, da der allgemeine Kündigungsschutz gemäß § 14 Kündigungsschutzgesetz nicht eingreift. Steigt ein Arbeitnehmer der GmbH zum Geschäftsführer auf, so verschlechtert sich also insoweit seine Stellung. Aus diesem Grund hat das Bundesarbeitsgericht zunächst angenommen, dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis nur ruht, doch ist diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben worden. Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte und Schwangere gilt demnach ebenfalls nicht für GmbH-Geschäftsführer, und die außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich ohne vorherige Abmahnung möglich.


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    Titel :

    Kündigung des Dienstvertrags des GmbH-Geschäftsführer


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 33 ; 1787-1790


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch