§ 17 Kündigungsschutzgesetz verlangt eine sog. Massenentlassungsanzeige, wenn ein Betrieb innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Zahl von Arbeitnehmern entlässt. Nicht eindeutig geregelt ist, ob mit "Entlassung" der Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung oder der Termin, zu dem das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist endet, gemeint ist. Anders als die bisherige deutsche Rechtsprechung hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Januar 2005 für den Ausspruch der Kündigung entschieden. Im März 2006 ist das Bundesarbeitsgericht dem EuGH nun im Wesentlichen gefolgt, doch gewährt es den Arbeitgebern einen gewissen Vertrauensschutz.


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    Titel :

    BAG schafft Klarheit bei Massenentlassungen


    Untertitel :

    Auswirkungen des BAG-Urteils vom 23.3.2006


    Beteiligte:
    Dzida, Bori (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 59 , 35 ; 1897-1902


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2006


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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