Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels muss eine betriebliche Personalstrategie für ältere Beschäftigte aktuelle Arbeitserleichterungen und für jüngere Beschäftigte Arbeitsbedingungen schaffen, die gut altern und arbeiten lassen. Im ersten Beitrag werden die Ergebnisse des vom IMU Institut zwischen 2003 und 2005 durchgeführten Projektes "Betriebliche Strategien zur Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen" kurz vorgestellt, welche die Möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung zur Mitbestimmung bei Personalplanung, Personaleinsatz, Qualifizierung und Arbeitsgestaltung nach BetrVG und ArbSchG deutlich machen. Der zweite Beitrag schätzt den im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen neu formulierten § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBBfG) als nicht europarechtskonform ein, da er pauschal ab einem Alter von 52 Jahren und nach viermonatiger Arbeitslosigkeit befristete Arbeitsverträge bis zu einer Dauer von 5 Jahren ohne sachlichen Grund ermöglicht.
Edelstahl statt altem Eisen?/Sachgrundlose Befristung Älterer
Herausforderung demografischer Wandel/Der zweite Anlauf
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 7 ; 382-387
01.01.2007
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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