In der Bekanntgabe 5 und 6 zu Ril 408.01 - 09 ("Züge fahren und Rangieren") sind erweiterte Regeln zu den Maßnahmen bei nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzten Betriebsstellen in Kraft getreten. Bisher wurden nur Betriebsstellen betrachtet, die aus Sicht des Zugbetriebes als Unterwegsbahnhöfe dienen. Hier wird geschildert, was zu tun ist, wenn der Fahrdienstleiter eines Zuganfangsbahnhofs verspätet zum Dienst kommt, und der benachbarte Unterwegsbahnhof bereits besetzt ist. Der benachbarte Fahrdienstleiter übernimmt quasi einen Teil der Aufgaben des Fahrdienstleiters des Zuganfangsbahnhofs. Um den Zugbetrieb auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit aufnehmen zu können, wurden Regeln geschaffen, die im Beitrag anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis vorgestellt werden.


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    Titel :

    Hektik gleich zu Dienstbeginn


    Beteiligte:
    Ender, Dirk H. (Autor:in)

    Erschienen in:

    BahnPraxi ; 1 ; 9-12


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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