Der im November 2007 vorgelegte Entwurf für ein Bilanzrechtmodernisierungsgesetz sieht vor, dass in nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellten Bilanzen künftig auch die im Unternehmen geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen. Das stellt eine Annährung an die internationalen Rechnungslegungsstandards dar, doch gelten Werte, die wie der Kundenstamm nicht losgelöst vom Unternehmen verwertbar sind, nach dem HGB weiterhin nicht als Vermögensgegenstände. Der vorliegende Beitrag geht auch auf die Bedeutung der Neuregelung für die Forschungs- und Entwicklungskosten, die Gewinnausschüttung und die Abschlussprüfung ein.
Immaterielle Vermögensgegenstände nach dem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Gemeinsamkeiten und verbleibende Unterschiede zwischen modernisiertem HGB-Bilanzrecht und IFRS (IAS 38, IFRS 3)
Der Betrieb ; 61 , 11 ; 537-542
01.01.2008
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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