An den Forschungs- und Entwicklungskosten der privaten Unternehmen beteiligt sich der deutsche Staat bislang nur mit direkten Zuschüssen, die im Rahmen verschiedener Förderprogramme gewährt werden. Nachdem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Jahr 2000 in Lissabon beschlossen haben, ihre Ausgaben in diesem Bereich zu erhöhen, stellt sich jedoch die Frage, ob nicht auch eine indirekte Förderung durch steuerliche Maßnahmen eingeführt werden sollte. Der vorliegende Beitrag schildert zunächst die derzeitige Situation und stellt sodann dar, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen europarechtlich zulässig sind (Teil 2, Bestellnummer: I0859883).
Steuerliche Anreize zur Stimulierung von Forschung und Entwicklung in Deutschland
Teil 1 - Politische und rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung eines steuerlichen F&E-Regimes in Deutschland
Der Betrieb ; 61 , 22 ; 1172-1176
01.01.2008
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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