Eine ordnungsgemäße Verladung trägt wesentlich zur Sicherheit des Schwerlastverkehrs bei, weswegen Ladungsmängel bei Verkehrskontrollen häufig streng beanstandet werden. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die physikalischen Grundlagen der Ladungssicherung und die diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen des § 22 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar und befasst sich sodann mit der bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit. Diese kann grundsätzlich sowohl den Fahrer als auch den Halter des Fahrzeugs treffen, wobei eine Inanspruchnahme des Halters insbesondere wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht kommt. Darüber hinaus vertreten einige Gerichte den Standpunkt, dass dem Versender der mangelhaft gesicherten Ladung ebenfalls ein Bußgeld auferlegt werden kann, doch begegnet diese Auffassung unter anderem im Hinblick auf den Wortlaut und die systematische Stellung des § 22 StVO rechtlichen Bedenken.
Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit für Ladungsmängel im Schwerlastverkehr
Transportrecht ; 32 , 5 ; 215-219
01.01.2009
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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