Für Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer biologischen Agenzien ausgesetzt sind bzw. sein können, wurde von der Europäischen Kommision die EG-Richtlinie 90/679/EWG erlassen. Sie bezieht sich auch auf Arbeitsbereiche im Rahmen von Bodensanierungsmaßnahmen die hier erläutert werden. Zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie wird unter Federführung der Tiefbau-Berufsgenossenschaft ein Merkblatt "Sicherheitsmaßnahmen gegen die Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Bodensanierung" erarbeitet. Aufgrund der einzelnen Arbeitsschritte sowie den geeigneten biologischen Arbeitsstoffen können für jeden Einzelfall Schutzmaßnahmen ermittelt werden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der mikrobiologischen Bodensanierung
Tiefbau - BG ; 107 , 5 ; 354-356
01.01.1995
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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