Darstellung im Bereich des Bauhauptgewerbes. Unternehmensinterne Verhandlungsversuche gescheitert. Gesamtbetriebsrat Einigungsstelle angerufen. Arbeitgeber- und Arbeitsnehmerseite einigten sich auf Interessenausgleich und Sozialplan. Interessenausgleich hat herausragende Bedeutung, er ermöglicht auf Betriebsänderung Einfluß zu nehmen und Umsetzung mitzugestalten. Erläuterung rechtlicher und bedeutungsvoller Aspekte des Falls und Darstellung Interessenausgleich und Sozialplan ohne Anspruch auf Mustervereinbarungen. Bei Aufhebungsverträgen Abfindungen gezahlt.


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    Titel :

    Über Umstrukturierungen von Unternehmen mitbestimmen


    Untertitel :

    Umstrukturierung eines Unternehmens durch rechtliche Verselbständigung von Betriebsteilen



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 9 ; 549-556


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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