Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95: Macht der Arbeitnehmer berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche geltend, so ist regelmäßig eine deswegen ausgesprochene außerordentliche und/oder ordentliche Kündigung unwirksam.


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    Titel :

    Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung: Unzulässigkeit bei berechtigter Zurückbehaltung der Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 49 , 46 ; 2337-2338


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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